Morbi-RSA - die Satzarten der Erstmeldung genauer vorgestellt

Die SA303 und SA304 wurden im Meldejahr 2023 erstmals gemeldet. Diese beiden Satzarten dienen zur Ermittlung des Krankengeldausgleichs. Die SA303 enthält die zeitraumbezogenen beitragspflichtigen Einnahmen je Versicherten, hier sind neben dem Versichertenpseudonym Angaben zu der Beitragsberechnungsgrundlage, zu der Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen sowie zu dem Zeitraum zu machen.

Die SA304 beinhaltet die fallbezogenen Leistungsausgaben für Krankengeld nach § 44 SGB V je Versicherten. Hier ist neben dem Versichertenpseudonym, welches selbstverständlich in der SA100 enthalten sein muss, der Beginn und das Ende des Krankengeldbezuges im AU-Fall zu melden, ebenso die Krankengeldausgaben sowie die Krankengeldbezugstage.

Die SA700 und die SA703 beinhalten die personenbezogenen berücksichtigungsfähigen Leistungsausgaben und sehen vom Aufbau genau gleich aus. Hier werden für jeden Versicherten seine Ausgaben in den sogenannten Hauptleistungsbereiche (HLB) in Eurocent übermittelt. Folgende Hauptleistungsbereiche umfasst der Morbi-RSA:

  • Ärzte (HLB1)
  • Zahnärzte (HLB2)
  • Apotheken (HLB3)
  • Krankenhäuser (HLB 4)
  • Sonstige Leistungsausgaben (HLB5)
  • Sachkosten der extrakorporalen Blutreinigung (HLB7)
  • Krankengeld (HLB6)
  • Kinderkrankengeld (HLB6a)

Die SA700 und die SA703 sind in ihrem Aufbau identisch – die beiden Satzarten unterscheiden sich in dem Punkt, dass in der SA703 die Nettoausgaben im Bereich der Apotheken gemeldet werden. Die Nettoausgaben berechnen sich für jeden Versicherten, in dem von den Bruttoausgaben die pauschalen und versichertenindividuellen Rabatte und Erstattungen abgezogen werden. Für jeden Versicherten, der in der SA100 gemeldet wird, muss ein Datensatz in der SA700 und in der SA703 erzeugt werden, auch wenn der Versicherte keine Leistungen in Anspruch genommen hat.

Die SA821 (Datenmeldung zum Einkommensausgleich) ist die einzige Satzart im Morbi-RSA, die nicht versichertenbezogen gemeldet wird. Hier meldet die Krankenkasse die Anzahl ihrer Mitglieder am 15. eines Monats sowie den Zusatzbeitragssatz, den die Krankenkasse jeden Monat erhoben hat. Mit jeweils 12 Datensätzen ist dies vom Umfang die kleinste Satzart im Morbi-RSA.

Die letzte Satzart der Erstmeldung ist die SA831, sie dient zur Meldung der Vorsorgepauschale. Für jeden Versicherten wird die GOP aus der originalen Abrechnung des Leistungsfalls sowie die äquivalente bundesweite GOP bzw. Dokumentationsziffer gemeldet. GOP bedeutet Gebührenordnungspositionen - das BAS veröffentlich für jedes Berichtsjahr eine Liste der einheitlichen GOPs, die hier gemeldet werden müssen.